Ist RSL die Lösung für die Lizenzierung von Inhalten für Generative KI?

RSL steht für «Really Simple Licensing» und wenn das die älteren Semester unter uns an RSS für «Really Simple Syndication» erinnert, dann kommt das nicht von ungefähr. Eckart Walther, einer der Mitbegründer von RSL, war auch ein Mitentwickler von RSS.

RSL ist ein offener Lizenzierungsstandard, der es Anbietern von Inhalten im Netz ermöglicht in maschienenlesbarer Form mitzuteilen, ob und unter welchen Bedingungen Inhalte von KI-Systemen genutzt werden können.

Technisch funktioniert das sehr einfach über einen einen Eintrag in der «robots.txt», der die URL des XML-Feeds mit den Nutzungsbedingungen bereitstellt.

Diese Nutzungsbedingungen können entweder für die ganze Site, für bestimmte Bereiche oder für einzelne Inhalte bzw. Seiten oder Downloads definiert werden.

RSL unterstützt verschiedene Lizenz-Modelle, z.B. kostenlose Nutzung, Attribution (z.B. Creative Commons), Abonnements, Pay-per-Crawl (Bezahlung pro Zugriff durch einen Bot) oder Pay-per-Inference (Bezahlung, wenn ein KI-Modell auf die Inhalte zugreift).

Zusätzlich zu den Lizenzdefinitionen wurde auch eine Protokollfamilie zur automatischen Lizenzierung definiert. Das «RSL Open License Protocol (OLP)». Es beinhaltet:

  • Ein Protokoll zum Erwerb einer «RSL-Lizenz» für eine digitale Ressource.
  • Ein Protokoll zur Überprüfung, ob eine «RSL-Lizenz» Zugriff auf eine digitale Ressource gewährt.
  • Ein Protokoll zum Abrufen eines Lizenzschlüssels zum Verschlüsseln oder Entschlüsseln einer Datei mit digitalen Ressourcen.

Die Abwicklung wird über einen «RSL License Server», der das «OLP» umsetzt, durchgeführt.

Einen solchen Server kann man selber betreiben, oder denjenigen des «RSL Collective» nutzen. Das «RSL Collective» ist eine private Non-Profit-Verwertungsgesellschaft die versucht mit den grossen Anbietern kollektive Lizenzierungverträge auszuhandeln und allen beteiligten eine automatisierte Lösung für die Lizenzierung und Monetarisierung von Inhalten bereitzustellen.

Zusammengefasst kann man also sagen, dass wir hier ein komplettes System vorliegen haben, welches das Problem der Lizenzierung und Monetarisierung von digitalen Inhalten für die Nutzung durch KI-System lösen möchte.

Die praktische Umsetzung des Lizenzierungsteils ist sehr einfach zu bewerkstelligen und wer mit WordPress-Servern publiziert, hat das Glück, dass es bereits eine erste Alpha-Version eines Plugins gibt, der die Lizenzen automatisch generieren kann. Das Plugin bietet sogar die Möglichkeit über den eigenen WooCommerce-Server kostenpflichtige Lizenzen zu verkaufen.

Die automatisierte Lizenzierung selbst, dürfte noch etwas auf sich warten lassen. Es gibt zwar bereits einen RSL License Server in einer Beta-Version, der über eine API erreichbar ist. Aber so wie es aussieht hat das RSL Collective noch keinen Vertrag mit einem KI-Anbieter aushandeln können und es wird darum auch noch kein Geld fliessen.

Es ist auch noch völlig unklar, ob sich dieses System auf breiter Front durchsetzen wird. Es ist auf den ersten Blick ein sinnvolle und durchdachte Geschichte. Und wenn wir die aktuellen Überlegungen um die Frage der Urheberrechte im Zusammenhang mit KI-Nutzung betrachten, ist der Ansatz des «RSL Collective» sehr ähnlich zu den Vorschlägen, wie sie auch in der Schweiz diskutiert werden.

Allerdings geht es hier um sehr viel Geld und ich kann mir nicht vorstellen, dass die existierende globale Inhalte-Verwertungsindustrie einem neuen Player das Feld einfach so überlassen wird. Kommt dazu, dass nationale Befindlichkeiten dazu führen dürften, dass jedes Land eine eigene Lösung im Urheberrecht verankern und ihre lokale Verwertungsgesellschaften mit dem Einzug der Lizenzen beauftragen möchte.

Dabei zeigt gerade diese Initiative, dass es gar nicht notwendig ist, zuerst zu regulieren und dann eine komplexe Bürokratie aufzubauen. Es ist viel zielführender eine praktikable Lösung zu entwickeln und diese so offen bereitzustellen, dass sie von allen genutzt werden kann. Über eine allfällige Regulierung kann dann allenfalls mit dem Ziel, begleitend und unterstützend zu wirken, nachgedacht werden.

Das RSL Collective hat den Tatbeweis, dass es solche Lösungen geben könnte erbracht. Die technische Umsetzung ist jetzt und heute verfügbar. Inhalte-Anbieter können sofort damit beginnen, mit wenig Aufwand, die Lizenzierungsbedinungen ihrer Inhalte maschinenlesbar zu deklarieren. Wenn das in kurzer Zeit genügend viele tun, kann das dem RSL Collective helfen, auch tatsächlich Verträge mit den KI-Anbietern auszuhandeln. Die Verlage, aber auch die freien Medien- und Kulturschaffenden sollten sich so schnell wie möglich dem RSL Collective anschliessen und ihre Inhalte entsprechend deklarieren, anstatt auf eine rasche Ausweitung des Urheberrechts zu hoffen. Kommt dazu, dass ein Verwertung durch das RSL Collective nicht exklusiv ist und man sich nichts verbaut, wenn man diese Initiative unterstützt.

In der Schweiz sollten wir durch eine neue Schranke im Urheberrecht die freie Nutzung von Inhalten durch KI gewährleisten, solange die Inhalte-Anbieter kein Opt-Out deklariert haben (siehe dazu auch Thouvenin, Florent – ITSL White Paper Urheberrecht – PDF) Dieses Opt-Out sollten sie nur über ein offenes, automatisches, maschienenlesbares und dokumentiertes System, wie dem RSL, wahrnehmen dürfen. Eine solche Regelung würde es den Inhalteanbietern ermöglichen, die Bedingungen des KI-Zugriffs zu definieren, ohne dass die früheren Werke, bzw. die Werke von denjenigen, denen die Nutzung egal ist, nicht genutzt werden können. Für den grössten Teil der Werke ist der allfällige ökonomische Gewinn einer restriktiven Lizenz zu klein, als dass er sich lohnen würde eine solche vorauszusetzen. Der Kollateralschaden der dadurch für die Gesellschaft entsteht, wäre aber enorm. Mit der skizzierten Lösung könnte sowohl den Interessen der Urheber, wie auch den Interessen der Gesellschaft gerecht werden.

RSL ist zwar ein Stück weit vergleichbar mit ai.txt von Spawning oder mit llms.txt, geht aber über diese Vorschläge weit hinaus und ist meines Wissens derzeit die einzige offene Lösung, die sowohl eine granulare Lizenzdeklaration, wie auch eine automatisierte Lizenzierung umfasst. Während ai.txt nur zwischen Blockieren oder Zulassen unterscheidet, ist llms.txt eher dafür gedacht, den KI-Systemen die Inhalte strukturiert vorzulegen. RSL bietet hier, wie wir gesehen haben, deutlich mehr Spielraum und Möglichkeiten.

Ich habe RSL bei mir schon mal rudimentär implementiert. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest oder deine Gedanken dazu mit mir teilen möchtest, bin ich an einem Austausch interessiert.

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